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Mitwirkungspflichten des ArbeitgebersKrankenkassenwahl für neue Auszubildende

Abo-Inhalt07.07.20086 Min. Lesedauer IWW

Viele Jugendliche beginnen in den nächsten Wochen eine Berufsaus­bildung. Mit Beginn der Ausbildung wird der Auszubildende selbst versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Eine eventuell bis dahin bei einer Krankenkasse über einen Elternteil bestehende Familienversicherung endet automatisch.

Viele Jugendliche beginnen in den nächsten Wochen eine Berufsaus­bildung. Mit Beginn der Ausbildung wird der Auszubildende selbst versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Eine eventuell bis dahin bei einer Krankenkasse über einen Elternteil bestehende Familienversicherung endet automatisch.

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AUSGABE: LGP 7/2008, S. 123 · ID: 120356

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