UrlaubKein Urlaubsverfall bei zweiter Elternzeit
Arbeitnehmer können Urlaub aus dem Jahr des Antritts der Elternzeit in das laufende oder das nächste Jahr übertragen, in dem die erste oder eine sich nahtlos anschließende weitere Elternzeit endet.
Arbeitnehmer können Urlaub aus dem Jahr des Antritts der Elternzeit in das laufende oder das nächste Jahr übertragen, in dem die erste oder eine sich nahtlos anschließende weitere Elternzeit endet. Der Urlaubsanspruch kann somit künftig durch mehrere Elternzeiten „mitgenommen“ werden. Mit dieser Entscheidung ändert das BAG seine bisherige Rechtsprechung.
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AUSGABE: LGP 7/2008, S. 112 · ID: 120349