Neue Grundsätze bei der DienstwagenbesteuerungFahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - tatsächlich gefahrene Strecke ist entscheidend
Ein geldwerter Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem Dienstwagen muss nur insoweit versteuert werden, wie der Dienstwagen für diese Fahrten auch tatsächlich genutzt wird. Das hat der BFH jetzt klargestellt und damit ein „heißes Eisen“ der Dienstwagenbesteuerung zugunsten der Arbeitnehmer entschieden.
Ein geldwerter Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem Dienstwagen muss nur insoweit versteuert werden, wie der Dienstwagen für diese Fahrten auch tatsächlich genutzt wird. Das hat der BFH jetzt klargestellt und damit ein „heißes Eisen“ der Dienstwagenbesteuerung zugunsten der Arbeitnehmer entschieden.
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AUSGABE: LGP 7/2008, S. 118 · ID: 120354