SachbezügeEinkauf mit der Kundenkarte des Arbeitgebers kein Sachbezug
Darf ein Arbeitnehmer mit der Kundenkarte seines Arbeitgebers bei einem Dritten beliebige Waren bis zu einem Wert von 44 Euro monatlich einkaufen, wendet der Arbeitgeber Barlohn zu.
Darf ein Arbeitnehmer mit der Kundenkarte seines Arbeitgebers bei einem Dritten beliebige Waren bis zu einem Wert von 44 Euro monatlich einkaufen, wendet der Arbeitgeber Barlohn zu. Folge: Die Sachbezugsfreigrenze von monatlich 44 Euro ist nicht anwendbar. Diese nicht ganz überraschende Entscheidung kommt vom FG Niedersachsen. Im Urteilsfall ging es wie so oft um den Kauf von Benzin und anderen Waren einer Tankstelle.
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AUSGABE: LGP 1/2009, S. 1 · ID: 123842