Interesse des Arbeitgebers kann überwiegenBewirtung von Besatzungsmitgliedern durch den Arbeitgeber muss kein Arbeitslohn sein
Verpflegt der Arbeitgeber die Besatzungsmitglieder an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffs unentgeltlich, muss das für die Arbeitnehmer nicht zwangsweise zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen.
Verpflegt der Arbeitgeber die Besatzungsmitglieder an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffs unentgeltlich, muss das für die Arbeitnehmer nicht zwangsweise zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen. Das hat der BFH entschieden (Urteil vom 21.1.2010, Az: VI R 51/08; Abruf-Nr. 101035101035).
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AUSGABE: LGP 5/2010, S. 77 · ID: 135526