Elterngeld Streikgeld ist als Einkommen zu berücksichtigen
Streikgeld ist nach Ansicht des SG Stade als Einkommen beim Elterngeld zu berücksichtigen.
Streikgeld ist nach Ansicht des SG Stade als Einkommen beim Elterngeld zu berücksichtigen (Urteil vom 31.8.2009, Az: S 13 EG 1/09; Abruf-Nr. 093954093954). Das SG sieht darin eine Entschädigung im Sinne des § 24 Nr. 1a EStG, obwohl der BFH das anders entschieden hat (Urteil vom 24.10.1990, Az: X R 161/88; Abruf-Nr. 9510195101). Aus Sicht des SG stellt das Streikgeld einen Ausgleich für den streikbedingt verminderten Arbeitslohn dar und hat damit letztlich den Charakter einer Entschädigung.
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AUSGABE: LGP 5/2010, S. 75 · ID: 135521