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DSGVO/AkteneinsichtZum Umfang des Anspruchs auf Akteneinsicht

Abo-Inhalt29.09.2022452 Min. LesedauerVon Rechtsassessor Dr. Matthias Gehm, Limburgerhof und Speyer

| Der BFH hat entschieden, dass das FG nicht die Akteneinsicht nach § 78 FGO verweigern darf, weil die Akte nur dem Kläger bereits bekannte Unterlagen enthält (BFH, 30.5.22, II B 55/21, Beschluss). |

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AUSGABE: KP 11/2022, S. 197 · ID: 47676153

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