ArbeitsrechtVertragliche Vereinbarung der Rückzahlung von Fortbildungskosten – was geht und was nicht
| Kanzleien übernehmen immer öfter Kosten der Fortbildung ihrer Mitarbeitenden ganz oder teilweise. Denn sie wollen eine Bindung der Mitarbeitenden erreichen. Übernommen werden vor allem die Kosten der Steuerberaterprüfung des Steuerfachwirts oder Fachassistentenlehrgänge. Um zu verhindern, dass Mitarbeitende mit bestandener Prüfung die Kanzlei dennoch verlassen, wird die Rückzahlung der Kosten für den Kündigungsfall vereinbart. Doch ist das zulässig und wenn ja, wie kann eine solche Vereinbarung rechtssicher aussehen? |
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AUSGABE: KP 12/2024, S. 215 · ID: 50102295