Elektronischer RechtsverkehrNichtzulassungsbeschwerdebegründung mittels E-Mail formunwirksam
| Der BFH hat entschieden, dass ein Steuerbevollmächtigter im Jahr 22 die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht nach § 52a FGO formwirksam beim BFH durch einfache E-Mail mit PDF-Anlage einreichen kann. Eine solche ist vielmehr unbeachtlich und somit die Beschwerde unzulässig (BFH 29.11.22, VIII B 88/22). |
Sachverhalt
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AUSGABE: KP 4/2023, S. 69 · ID: 48973257