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Elektronischer RechtsverkehrMuss der Berater das besondere elektronische Postfach (beA, beSt) in eigener Sache nutzen?

Abo-Inhalt07.10.202555 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. (FH) Matthias Ulbrich, Visselhövede

| Der elektronische Rechtsverkehr verpflichtet berufliche Verfahrensbeteiligte wie Rechtsanwälte und Steuerberater zur sicheren digitalen Kommunikation mit den Gerichten. Gilt das aber auch, wenn Rechtsanwälte und Steuerberater sich selbst vertreten? |

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AUSGABE: KP 12/2025, S. 222 · ID: 50579471

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