Elektronischer RechtsverkehrNutzungspflicht des beSt: Wiedereinsetzung scheitert an nicht nachgeholter Klage
08.01.20263 Min. LesedauerVon StB Jürgen Derlath, Münster
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Der BFH bestätigt im Urteil X R 31/23, dass Steuerberater seit 1.1.23 zur Nutzung des beSt verpflichtet sind, auch wenn der individuelle Registrierungsbrief noch nicht vorliegt. Selbst wenn dadurch ein Wiedereinsetzungsgrund gegeben ist, scheitert die Wiedereinsetzung, wenn die Klage nicht innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist in der gebotenen elektronischen Form nachgeholt wird (BFH 1.10.25, X R 31/23).
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