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Steuerberaterhaftung Aufklärungspflichten im Dauermandat

27.01.20221727 Min. LesedauerVon OStA a.D. Raimund Weyand, St. Ingbert

| Ein im Rahmen eines Dauermandats tätiger Steuerberater macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er den Mandanten nicht von sich aus auf eine offenkundige Fehleinschätzung (hier: Steuerpflicht eines Veräußerungsgewinns) hinweist (OLG Zweibrücken 26.6.20, 2 U 16/19). |

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AUSGABE: KP 8/2022, S. 141 · ID: 47915120

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