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ArbeitsrechtCorona und Kündigungen

11.03.20223939 Min. Lesedauer IWW

| In letzter Zeit mehren sich die Fälle von Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern wegen coronabedingter Sicherheitsmaßnahmen, die bis zur Kündigung eskalierten. In den beiden hier vorgestellten Fällen ging es um die betriebsweite Durchsetzung von 2G durch den Arbeitgeber und um verschwörungsgläubige Propaganda eines Angestellten. |

Das ArbG Berlin (3.2.22, 17 Ca 11178/21) hat entschieden, dass ein Arbeitgeber in einem Musicalaufführungsbetrieb ein „2G-Modell“ durchsetzen und einer Darstellerin ohne Corona-Impfschutz noch vor Vertragsbeginn kündigen darf. Nach Ansicht des Gerichts könne der Arbeitgeber als Ausdruck seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit das „2G-Modell“ als allgemeingültiges Anforderungsprofil für alle Arbeitsplätze im Betrieb durchsetzen. Wenn dies mit der höchstpersönlichen Entscheidung der Klägerin, sich nicht impfen zu lassen, unvereinbar sei, liege keine Maßregelung vor. Der Ausschluss nicht geimpfter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verstoße auch nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

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