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Berufsrechtsreform/FirmierungAlle dürfen, manche müssen – Umfirmierung von Steuerberatungsgesellschaften ab 1.8.22

Abo-Inhalt13.06.20226316 Min. LesedauerVon Simon Beyme, StB/Syndikus-RA/FA-SteuerR, Geschäftsführer Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg

| Die Berufsrechtsreform zum 1.8.22 rückt näher. Sie hat auch Auswirkungen auf die Firmierung von Steuerberatungsgesellschaften. Da sich die Merkmale, die zum Führen der Bezeichnung „Steuerberatungsgesellschaft“ berechtigen bzw. verpflichten, zum 1.8.22 ändern, kann es sein, dass bestimmte, bislang als Steuerberatungsgesellschaft firmierende Berufsausübungsgesellschaften (BAG) diese Bezeichnung nicht mehr führen dürfen. Tun sie dies gleichwohl, drohen insbesondere wettbewerbsrechtliche Maßnahmen. |

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