UmsatzsteuerVorsteuerabzug einer Fahrschule aus Aufwendungen für Trikotsponsoring „abgesegnet“
. 227614
| Ein Unternehmer, der Sportbekleidung mit Werbeaufdrucken für sein Unternehmen anschafft und Sportvereinen unentgeltlich zur Verfügung stellt, kann die Vorsteuerbeträge aus den Anschaffungskosten steuermindernd geltend machen, wenn der Nutzen für das Unternehmen erkennbar ist (FG Niedersachsen 3.1.22, 11 K 200/20, Abruf-Nr. 227614). |
Sachverhalt
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AUSGABE: GStB 5/2022, S. 156 · ID: 48045698