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UmsatzsteuerVorsteuerabzug einer Fahrschule aus Aufwendungen für Trikotsponsoring „abgesegnet“

Abo-Inhalt08.03.20223577 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. StB Christian Herold, Herten/Westf.

| Ein Unternehmer, der Sportbekleidung mit Werbeaufdrucken für sein Unternehmen anschafft und Sportvereinen unentgeltlich zur Verfügung stellt, kann die Vorsteuerbeträge aus den Anschaffungskosten steuermindernd geltend machen, wenn der Nutzen für das Unternehmen erkennbar ist (FG Niedersachsen 3.1.22, 11 K 200/20, Abruf-Nr. 227614). |

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AUSGABE: GStB 5/2022, S. 156 · ID: 48045698

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