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UmsatzsteuerSteuerbefreiung: Flugunterricht nicht mit Schul- oder Hochschulunterricht vergleichbar

Top-BeitragAbo-Inhalt28.05.20254875 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. (FH) Gerrit Uphues, LL. M., Köln

| Die Steuerbefreiung von Unterrichtstätigkeiten war jüngst mehrfach Gegenstand der Rechtsprechung von EuGH und BFH. Nachdem bereits Entscheidungen des EuGH zu Fahrschul-, Surf- und Segel- sowie Schwimmunterricht vorliegen, hatte der BFH jüngst den Fall eines Hobbyfliegers auf dem Tisch. Die klare Botschaft: Der Begriff „Schul- und Hochschulunterricht“ i. S. v. Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL umfasst nicht die Erteilung von Flugstunden. Damit ist der Unterricht, der dazu dient, eine sog. Privatpilotenlizenz zu erlangen, nicht von der Umsatzsteuer befreit (BFH 13.11.24, XI R 31/22, Abruf-Nr. 246659). |

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AUSGABE: GStB 6/2025, S. 199 · ID: 50371823

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