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ImmobilienPrivate Veräußerungsgeschäfte: Begriff „eigene Wohnzwecke“ präzise definiert

Abo-Inhalt15.03.2024400 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg

| Die Veräußerung einer zum Privatvermögen gehörenden Immobilie innerhalb der zehnjährigen Veräußerungsfrist des § 23 EStG kann schnell zur „Steuerfalle“ werden. Eine Besteuerung kann jedoch vermieden werden, wenn das Objekt im Zeitraum zwischen Anschaffung/Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Der Begriff der „eigenen Wohnzwecke“ hat sich in den letzten Jahren als besonders streitanfällig erwiesen und zu zahlreichen höchstrichterlichen Entscheidungen geführt, die man in der Praxis unbedingt beachtet sollte, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. |

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AUSGABE: GStB 4/2024, S. 129 · ID: 49911751

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