OrganschaftKeine grenzüberschreitende Verlustverrechnung
. 238729
| Ein weiteres Mal hat der BFH zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen eine inländische Muttergesellschaft die Verluste ihrer ausländischen Tochtergesellschaft übernehmen kann. Dabei geht es um die Frage, ob eine „faktische“ Organschaft innerhalb der EU anzuerkennen ist und unter welchen Voraussetzungen dabei Verluste von inländischen Organträgern übernommen werden können. Die Voraussetzungen für eine Verlustübernahme wurden vom BFH erneut verneint (BFH 9.8.23, I R 26/19, Abruf- Nr. 238729). |
Sachverhalt
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AUSGABE: GStB 4/2024, S. 114 · ID: 49880817