WerbungskostenErhaltungsrücklage: Werbungskostenabzug erst bei Abfluss aus der Rücklage
| Die Zuführung von Hausgeldzahlungen eines Wohnungseigentümers zur Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft rechtfertigt auch unter Beachtung der seit dem 1.12.20 geltenden Neuregelungen im Wohnungseigentumsgesetz keinen Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Der hierfür erforderliche Veranlassungszusammenhang zur Vermietungstätigkeit besteht erst dann, wenn und soweit die Wohnungseigentümergemeinschaft die zurückgelegten Mittel für Erhaltungsmaßnahmen verausgabt (BFH 14.1.25, IX R 19/24, Abruf-Nr. 246819). |
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AUSGABE: GStB 5/2025, S. 162 · ID: 50346083
