UmsatzsteuerEindeutige Entnahmehandlung als Voraussetzung für das „Entnahme-Verkauf-Modell“
| Soll ein Fahrzeug, das ohne Vorsteuerabzug erworben und ins Unternehmensvermögen eingelegt worden ist, nicht umsatzsteuerbar aus dem Unternehmen entnommen und anschließend nicht steuerbar verkauft werden, bedarf es objektiver Anhaltspunkte und einer gewissen Zeitspanne zwischen Entnahme und Verkauf (FG Niedersachsen 3.4.25, 5 K 15/24). |
Sachverhalt
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AUSGABE: GStB 8/2025, S. 267 · ID: 50436852
