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Aug. 2024

Erweiterte GewerbesteuerkürzungDurchgriffsverbot bei umgekehrter Betriebsaufspaltung: BFH macht den Weg frei!

Abo-Inhalt31.07.20249 Min. LesedauerVon StB Jan Böttcher, LL. M., Nürnberg

| Die Inanspruchnahme der erweiterten GewSt-Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG ist nach wie vor ein hochaktuelles Thema in der Gestaltungsberatung. Durch die jüngere BFH-Rechtsprechung zur mittelbaren Beherrschung einer grundbesitzenden Personengesellschaft (16.9.21, IV R 7/18, BStBl II 22, 767) kam es jedoch zu Unsicherheiten bei entsprechenden Gestaltungsmodellen. War etwa auch das klassische Konzept einer Überlassung zwischen Schwester-Kapitalgesellschaften gefährdet? Eine aktuelle Entscheidung des BFH (22.2.24, III R 13/23) zu den Fällen einer sog. umgekehrten Betriebsaufspaltung schafft hier höchst erfreuliche Klarheit für die Beratungspraxis. |

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AUSGABE: GStB 8/2024, S. 291 · ID: 50079462

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