FirmenwagenAuch BFH verwirft nun leider das Steuermodell „Kostendeckelung bei Leasing“ endgültig
| Die bei Vertragsschluss geleistete Leasingsonderzahlung für einen Firmenwagen ist für Zwecke der Kostendeckelung auch dann periodengerecht auf die einzelnen Jahre des Leasingzeitraums zu verteilen, wenn der Steuerpflichtige seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG ermittelt. So hat der BFH in drei gleichlautenden Urteilen vom 17.5.22 entschieden und ist damit der Linie der Finanzverwaltung gefolgt (VIII R 11/20, VIII R 21/20, VIII R 26/20). |
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AUSGABE: GStB 11/2022, S. 396 · ID: 48541283

