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Mai 2025

VersicherungsrechtWie weit muss eine Belehrung gehen?

Abo-Inhalt12.05.20255292 Min. Lesedauer IWW

| Eine ausreichende Belehrung gemäß § 186 S. 1 VVG über die einzuhaltenden Fristen erfordert keinen zusätzlichen Hinweis darauf, dass der Versicherte seinen Anspruch bei Fristversäumung verliert. |

Im Fall des OLG Braunschweig (12.2.25, 11 U 11/23, Abruf-Nr. 247648) war in einem Unfallversicherungsvertrag vereinbart: „Der Anspruch auf Invaliditätsleistung muss innerhalb von 21 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und bei uns geltend gemacht werden.“

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AUSGABE: FMP 5/2025, S. 76 · ID: 50387366

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