EnergieversorgungWer ist Vertragspartner bei Energielieferungsverträgen in Untervermietungsfällen?
| Energieversorger und ihre Dienstleister stehen oft vor der Frage, wer für die Lieferung von Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme zahlungspflichtig in Anspruch genommen werden kann. Sie kennen nämlich häufig ihren Vertragspartner nicht, da die Leistungen auch ohne ausdrücklichen mündlichen oder schriftlichen Vertrag erbracht werden. Der BGH hat nun in einem Hinweisbeschluss die Frage beantwortet, wer Vertragspartner wird, wenn einzelne Teile des Versorgungsobjekts durch separate Verträge an verschiedene Personen vermietet werden, der Energieverbrauch aber nur über einen einzigen Zähler ermittelt werden kann. |
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AUSGABE: FMP 7/2025, S. 117 · ID: 50451544