Elektronischer RechtsverkehrEinmal Anwalt, immer Anwalt
| Ein Anwalt, der im Teilungsversteigerungsverfahren in eigener Sache tätig wird, ohne als Anwalt aufzutreten, ist zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen an das Gericht verpflichtet, wenn er Rechtsmittel einlegt. |
Der BGH (27.3.25, V ZB 27/24, Abruf-Nr. 247830) hat ausgehend von diesen Grundsätzen eine sofortige Beschwerde gegen die Verkehrswertfestsetzung als unzulässig angesehen, die ein zugelassener Rechtsanwalt in eigener Sache per Telefax eingereicht hat. Die Auffassung des Rechtsanwalts, er sei als Privatperson an dem Verfahren beteiligt, ließ er nicht gelten.
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AUSGABE: FMP 7/2025, S. 112 · ID: 50451534
