FluggastrechteNicht immer geht nur ein Flieger ...
| Die Rechtsprechung zur Frage der Entschädigung bei verspäteten oder annullierten Flügen nach der „Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.2.04 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen“ (im Folgenden: Fluggastrechteverordnung) scheint kein Ende zu nehmen. Jetzt hat sich der EuGH mit der Frage beschäftigt, wie zu verfahren ist, wenn eine Flugreise von mehreren Fluggesellschaften ausgeführt wird. Für die Frage der Entschädigung ist entscheidend, ob ein „direkter Anschlussflug“ vorliegt. Wann dies der Fall ist, ergibt sich nicht unmittelbar aus der Verordnung, sondern musste jetzt vom EuGH konkretisiert werden. |
Sachverhalt
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AUSGABE: FMP 11/2022, S. 193 · ID: 48612959