Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden

MietrechtNeue Regeln für Mietspiegel

Top-BeitragAbo-Inhalt31.01.20221641 Min. Lesedauer IWW

| Bei Mieterhöhungen und beim Abschluss neuer Mietverträge im Geltungsbereich der Mietpreisbremse stellt sich oft die Frage nach der Höhe der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ (§§ 556d, 558 BGB). Dazu wird der von den Städten und Gemeinden ermittelte Mietspiegel als Referenz herangezogen. Zunehmend werden die Mietspiegel aber im gerichtlichen Verfahren infrage gestellt. Dabei wird häufig darüber gestritten, ob der Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden ist und somit überhaupt geeignet ist, eine Vergleichsmiete zu bewerten. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und mit dem Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz, BGBl. I 2021, 3515) die Grundlagen für die Erstellung eines Mietspiegels novelliert (BT-Drucksachen 19/26918, 19/30933 und 19/31106). Das lässt künftig mehr Rechtssicherheit erwarten. |

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: FMP 2/2022, S. 37 · ID: 47911703

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte