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Apr. 2025

KreditvertragNegativzinsen, Verwahrentgelte und daraus erwachsende Rückforderungsansprüche

Abo-Inhalt11.04.20259 Min. Lesedauer IWW

| Von Juni 2014 bis Juli 2022 mussten Geschäftsbanken im Euroraum Zinsen zahlen, wenn sie Gelder bei der Europäischen Zentralbank (EZB) parkten. Viele Banken und Sparkassen gaben diese Kosten an ihre Kunden weiter und verlangten Verwahrentgelte (Negativzinsen), die in der Regel ab einem bestimmten Freibetrag fällig wurden. Eine Reihe von Gerichten hat diese Praxis für zulässig gehalten. Der BGH hat dem nun widersprochen und die Berechnung von Negativzinsen weitgehend für unzulässig erklärt. Für den Rechtsdienstleister und die betroffenen Kunden stellt sich nun die Frage, ob, wie und in welchen Fallkonstellationen die Negativzinsen ggf. zurückgefordert werden können. |

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AUSGABE: FMP 4/2025, S. 68 · ID: 50350146

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