Verbraucherdarlehen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung
| Der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung setzt auch beim Immobliliar-Verbraucherdarlehensvertrag nicht voraus, die der genauen Berechnung zugrunde zu legenden Größen bereits im Darlehensvertrag präzise zu definieren. Vielmehr genügt es auch diesbezüglich, die wesentlichen Parameter in groben Zügen zu nennen. |
Der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) ist nach § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB ausgeschlossen, wenn im Vertrag die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind.
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AUSGABE: FMP 10/2022, S. 167 · ID: 48552543