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Reform des Betreuungs- und VormundschaftsrechtsZentrale Änderungen im Betreuungsrecht ab 1.1.23

Abo-Inhalt14.11.20228934 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Wolfgang Böh, FA Erbrecht und FA Steuerrecht, München

| Mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, das am 1.1.23 in Kraft tritt, gibt es wesentliche Änderungen im Betreuungsrecht. Der Gesetzgeber trägt mit diesem Gesetzesakt insbesondere dem Umstand Rechnung, dass in zwei Forschungsvorhaben aus 2015 und 2017 Mängel im Betreuungsrecht und der Praxis festgestellt worden sind. Einige Inhalte des benannten Gesetzes bringen erhebliche Änderungen mit sich. Der Beitrag geht auf besonders interessante Änderungen ein. |

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AUSGABE: FK 12/2022, S. 210 · ID: 48578759

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