Reform des Betreuungs- und VormundschaftsrechtsZentrale Änderungen im Betreuungsrecht ab 1.1.23
| Mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, das am 1.1.23 in Kraft tritt, gibt es wesentliche Änderungen im Betreuungsrecht. Der Gesetzgeber trägt mit diesem Gesetzesakt insbesondere dem Umstand Rechnung, dass in zwei Forschungsvorhaben aus 2015 und 2017 Mängel im Betreuungsrecht und der Praxis festgestellt worden sind. Einige Inhalte des benannten Gesetzes bringen erhebliche Änderungen mit sich. Der Beitrag geht auf besonders interessante Änderungen ein. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Beschränkte gesetzliche Stellvertretung zwischen Eheleuten
- 2. Gesetzliche Betreuung bei Krankheit oder Behinderung
- 3. Auswahl des gesetzlichen Betreuers
- 4. Reichweite der Kontrollbetreuung
- 5. Auskunftsansprüche von nahen Angehörigen
- 6. Ausschluss der Vertretungsmacht
- 7. Reichweite der Patientenverfügung
- 8. Äußerungsrecht von nahen Angehörigen
- 9. Vermögensverzeichnis
- 10. Ausblick
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: FK 12/2022, S. 210 · ID: 48578759