Blitzlicht MandatspraxisUnterhaltspfändung
| Pfändungen betreffend titulierte Unterhaltsansprüche können für den Unterhaltspflichtigen (Schuldner) schmerzhaft sein. Wie weit eine Pfändung geht, richtet sich auch danach, wie viel weitere Unterhaltsberechtigte es gibt. Dabei spielt es auch eine Rolle, ob diese eigenes Einkommen haben. Fraglich ist, was gilt, wenn dieses Einkommen entfällt? |
Beispiel |
Der Schuldner V schuldet einem Kind K1 aus erster Ehe Unterhalt. Zwischenzeitlich hat er wieder geheiratet. Aus der neuen Ehe ist ein Kind K2 hervorgegangen. K1 vollstreckt wegen rückständigen Kindesunterhalts. Währenddessen endet bei der zweiten Ehefrau F2 der Erhalt von Arbeitseinkommen. Was kann V tun? |
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AUSGABE: FK 3/2022, S. 41 · ID: 47772611

