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Blitzlicht MandatspraxisUmfang von Vollmachten

21.10.20224027 Min. Lesedauer IWW

| In den meisten Kanzleien sind Vollmachten textbausteinmäßig vorgegeben. Jeweils auf den Einzelfall zugeschnitten müssen diese Vollmachten eine möglichst eindeutige Zweckbestimmung erhalten, die wiedergibt, für welches Mandat und für welchen Umfang die Vollmacht erteilt wird. Hier ist Sorgfalt geboten, vor allem, wenn damit einseitige Gestaltungserklärungen wie Kündigungen etc. ausgesprochen werden sollen. Wird der Umfang nicht sorgfältig wiedergegeben, kann dies zu Nachteilen führen. |

Beispiel

Die getrennt lebende Ehefrau (F) erteilt ihrem Anwalt (RA) in einem Familienrechtsmandat eine umfassende Vollmacht, in deren Betreff RA aufnimmt: „X gegen Y, Familiensache“. Damit fordert er den Ehemann (M) zur Auskunft über Einkommen und Vermögen und zur Unterhaltszahlung auf. M weigert sich, die Vermögensauskunft zu erteilen. Die Vollmacht lasse insoweit kein Mandat erkennen. Zu Recht?

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AUSGABE: FK 11/2022, S. 182 · ID: 48098282

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