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Blitzlicht MandatspraxisSchikane bei der Auskunftserteilung – das können Sie tun

16.09.2024667 Min. Lesedauer IWW

| Gespräche mit Kollegen bestätigen: Unverständliches Verhalten im täglichen Umgang miteinander greift immer mehr Platz. Für die beteiligten RAe stellt sich oft die Frage, wie mit derartigem Verhalten umzugehen ist. |

Beispiel

Der Anwalt A der Mutter (M) fordert den getrennt lebenden Vater (V) außergerichtlich mit Fristsetzung auf, Auskunft zu erteilen, um den Kindesunterhalt zu berechnen. Der V entgegnet, der Vorname seines Sohnes S sei falsch geschrieben, der Sohn heiße in Wahrheit „Philip“ und nicht „Phillip“. Erst wenn die richtige Schreibweise verwendet werde, werde Auskunft erteilt.

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AUSGABE: FK 10/2024, S. 165 · ID: 50057233

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