Liebe Kolleginnen und Kollegen,
„Ma gennt sisch, ma hülft sisch!“, so sagt der Rheinländer gern.
Warum derartiger Altruismus in gewissen Fällen nicht angezeigt ist, hat das OLG Karlsruhe mit Beschluss vom 3.7.25 (20 UFH 1/25) entschieden.
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AUSGABE: FK 9/2025, S. 2 · ID: 50487103