VaterschaftsurlaubLG verneint Schadenersatz wegen Vaterschaftsurlaub
| Das LG Berlin II wies eine Klage auf Schadenersatz wegen nicht gewährten Vaterschaftsurlaubs ab (1.4.25, 26 O 133/24, Abruf-Nr. 247457). |
Der Kläger V nahm nach der Geburt seines Kindes Erholungsurlaub und forderte Schadenersatz, da ihm ein spezifischer Vaterschaftsurlaub verwehrt wurde. Die beklagte Bundesrepublik Deutschland hielt bestehende Regelungen für ausreichend.
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AUSGABE: FK 6/2025, S. 91 · ID: 50377937