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UmgangsrechtKindeswohl geht berechtigtem Umgangsinteresse vor

27.08.2024608 Min. Lesedauer IWW

| Ein Kind darf nicht in einem Heim untergebracht werden, um seine Ablehnung gegenüber dem nicht betreuenden Elternteil zu überwinden (OLG Frankfurt a. M. 3.4.24, 7 UF 46/23, Abruf-Nr. 241371). |

Die Tochter T verweigerte plötzlich den Umgang mit dem getrennt lebenden Vater V. Es sprach einiges dafür, dass die Mutter M die T entsprechend beeinflusst hatte. Der V beantragte, ihm das Sorgerecht zu übertragen. Das AG hat die inzwischen neunjährige T im Eilverfahren in ein Heim gegeben, damit sie sich unbeeinflusst von der M stabilisieren sollte. Das OLG hat auf die Beschwerde der M veranlasst, dass T in den Haushalt der M zurückkehrte.

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AUSGABE: FK 10/2024, S. 163 · ID: 50026485

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