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BeweisrechtHeimlich erstellte Tonaufnahmen sind in Kindschaftssachen nicht immer verwertbar

15.09.2025127 Min. Lesedauer IWW

| Werden heimlich erstellte Tonaufnahmen zu Beweiszwecken verwertet, ist zwischen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts und den Interessen abzuwägen, die durch Tonaufnahmen geschützt werden sollen (OLG Saarbrücken 26.7.24, 6 UF 46/24, Abruf-Nr. 249939). |

Bei der Abwägung ist u. a. Folgendes einzustellen:

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AUSGABE: FK 10/2025, S. 164 · ID: 50513378

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