Blitzlicht MandatspraxisHaftungsfalle Nutzungsentschädigung bei SGB-Bezug
| Im Zuge der Trennung bleibt häufig ein Beteiligter mit oder ohne Kinder in der Ehewohnung zurück, die im Allein- oder Miteigentum des anderen steht. Dieser kann über § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB eine Nutzungsvergütung verlangen, soweit dies der Billigkeit entspricht. Fraglich ist, ob diese auch verlangt werden kann, wenn der andere öffentliche Leistungen bezieht. |
Beispiel nach OLG Frankfurt (13.12.21, 6 UF 174/21) |
Nach der Trennung wird der Ehefrau (F) mit den drei minderjährigen Kindern die im Alleineigentum des Ehemannes (M) stehende Ehewohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen. F bezieht mit den Kindern Leistungen nach UVG und SBG II. M bezahlt keinerlei Unterhalt. Er fordert von F eine Nutzungsvergütung. Zu Recht? |
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AUSGABE: FK 8/2022, S. 129 · ID: 47983717
