AbstammungsrechtFrau-zu-Mann-Transsexueller ist rechtlicher Vater
| Das OLG Schleswig hat die rechtliche Elternschaft eines Frau-zu-Mann-Transsexuellen nach § 1592 Nr. 1 BGB bestätigt, wegen grundsätzlicher Bedeutung aber die Rechtsbeschwerde zum BGH zugelassen. Vater kann nach § 11 S. 1 Hs. 1 TSG auch eine dem männlichen Geschlecht angehörige Person sein, wenn diese nicht leiblicher Elternteil ist. |
Sachverhalt
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AUSGABE: FK 10/2024, S. 169 · ID: 50126021
