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Gesetzliche UnfallversicherungEigenwirtschaftlicher Abweg ist kein versicherter Arbeitsweg

09.09.202414 Min. Lesedauer IWW

| Verunfallt eine Mutter auf dem Weg zum Arbeitsweg, nachdem sie ihr Kind auf dem Schulweg begleitet hat (eigenwirtschaftlicher Abweg), greift der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht, wenn dieser Umweg für die Arbeit nicht erforderlich ist (LSG Baden-Württemberg 22.2.22, L 10 U 3232/21, Abruf-Nr. 240423). |

Die Mutter M hatte ihre Tochter T im Grundschulalter zu einem Sammelpunkt auf dem Schulweg begleitet, an dem sich eine Gruppe von Mitschülern für den restlichen Weg traf. Dieser Sammelpunkt lag in entgegengesetzter Richtung zu ihrer Arbeitsstätte. Auf dem Weg vom Sammelpunkt zur Arbeit, aber noch bevor sie das Wegstück von ihrer Wohnung zur Arbeit erreichte, erfasste sie ein Pkw, da sie eine Straße bei Rot überquerte. Sie erlitt verschiedene Verletzungen. Das LSG verneinte einen Arbeitsunfall.

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AUSGABE: FK 10/2024, S. 164 · ID: 49971370

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