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BerufsrechtDie „Große BRAO-Reform“ zum 1.8.22 – ein Überblick

12.09.20226824 Min. Lesedauer IWW

| Zum 1.8.22 ist die sog. Große BRAO-Reform in Kraft getreten. Sie betrifft nicht nur Versicherungsfragen, sondern viele weitere, für den anwaltlichen Alltag wichtige Änderungen, z. B., dass neue Rechtsformen für die Anwaltstätigkeit zulässig sind und dass die Berufsausübungsgesellschaft jetzt ein Rechtssubjekt ist. |

AK Anwalt und Kanzlei 22, 94 ff. gibt einen Überblick dazu. Sie können diesen Beitrag von RA Martin W. Huff kostenlos abrufen unter www.iww.de/s6822.

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AUSGABE: FK 10/2022, S. 164 · ID: 48424298

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