AmtshaftungsanspruchKein Schmerzensgeld wegen Corona-Einschränkungen in Kita
Abruf-Nr. 229364
| Es besteht kein Amtshaftungsanspruch auf Schmerzensgeld aufgrund von Corona-Einschränkungen in einer Kindertageseinrichtung (LG Düsseldorf 18.5.22, 2b O 100/21, Abruf-Nr. 229364). |
Zwischen März und Mai 21 hatte die beklagte Stadt drei Mal für jeweils acht bis zehn Tage die häusliche Quarantäne der fünfjährigen Klägerin K angeordnet. Grund war jeweils ein Corona-positiv-Test eines anderen Kindes in der Kindertageseinrichtung (Kita). Weder K noch ihre Eltern gingen gegen die Bescheide vor. K, vertreten durch ihre Eltern, forderte erfolglos Schmerzensgeld, weil die Quarantäneanordnung rechtswidrig und unverhältnismäßig gewesen sei.
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AUSGABE: FK 10/2022, S. 164 · ID: 48368618
