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MietrechtBGH: Wer die Musik bestellt, muss sie i. d. R. auch bezahlen, trotz Corona

Abo-Inhalt25.04.20223623 Min. LesedauerVon RAin Dr. Gudrun Möller, FAin Familienrecht, BGM Anwaltssozietät, Münster

| Der BGH hat entschieden, ob ein Paar die volle Raummiete zahlen muss, wenn die Hochzeitsfeier aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte. |

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AUSGABE: FK 6/2022, S. 98 · ID: 48050323

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