KindesunterhaltTilgungen für Immobilienkredite können auch dem Kindesunterhalt entgegengehalten werden
| Der BGH hat seine Rechtsprechung ausgebaut und entschieden, dass auch beim Kindesunterhalt Tilgungsleistungen beim Immobilienkredit beim Unterhaltspflichtigen berücksichtigungsfähig sind, sogar – wenn auch eingeschränkt – bei einer gesteigerten Unterhaltspflicht. |
Sachverhalt
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AUSGABE: FK 6/2022, S. 95 · ID: 48171442