Vaterschaftsanfechtung Beerdigungskosten für Scheinvater rechtfertigen allein keinen Neubeginn der Anfechtungsfrist
| Ein Neubeginn der Anfechtungsfrist nach § 1600b Abs. 6 BGB setzt voraus, dass es unzumutbar ist, die Vaterschaftszuordnung aufrechtzuerhalten. Diese liegt jedenfalls bei Volljährigkeit des Kindes nicht per se beim Tod des Scheinvaters vor. Es müssen weitere Umstände hinzukommen. Solche sind nicht deswegen zu bejahen, weil das Kind durch behördliche Anordnung herangezogen wird, die Beerdigungskosten des Scheinvaters zu zahlen. Das hat das OLG Nürnberg entschieden. |
Sachverhalt
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AUSGABE: FK 4/2025, S. 65 · ID: 50256544