ZivilrechtBeA kann zur Zugangsfalle unter Anwälten werden
| Das OLG Hamm hat klargestellt, dass ein mittels beA an einen anderen Anwalt abgesendetes Schreiben dem Empfänger zugegangen ist, wenn das Dokument auf dem Server für den Empfänger abrufbereit während seiner üblichen oder etwaig darüber hinaus nach außen bekannt gegebenen Büroöffnungszeiten eingeht. Unerheblich für den Zugangszeitpunkt ist, wann die Benachrichtigungs-E-Mail über den Eingang beim empfangenden Anwalt auf seinem E-Mail-Server eingegangen ist. |
Sachverhalt
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AUSGABE: FK 9/2024, S. 157 · ID: 50077383