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Blitzlicht MandatspraxisAntrag bei Wertermittlung

09.05.20222883 Min. Lesedauer IWW

| In § 1379 BGB ist beim ZGA ein Anspruch auf Wertermittlung nicht ausdrücklich vorgesehen, wird aber von der h. M. bejaht. Ist eine Bewertung eines Vermögensgegenstands weder dem Auskunftspflichtigen noch dem -berechtigten auf der Grundlage wertbildender Faktoren möglich, besteht ein Anspruch darauf, den Wert durch einen Sachverständigen ermitteln zu lassen. In der Praxis ist dies bei Unternehmen und Immobilien oft der Fall. |

Beispiel

Der Wertermittlungsanspruch gegen Ehemann (M) bezüglich seines Unternehmens ist dahin gehend formuliert, dass M die Wertermittlung anhand seiner Unterlagen durch einen Sachverständigen dulden muss. Zu Recht?

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AUSGABE: FK 6/2022, S. 93 · ID: 47982500

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