Blitzlicht MandatspraxisAb wann wird eine Ausbildungsvergütung beim Unterhalt berücksichtigt?
| Nimmt ein Kind eine Ausbildung auf und erhält Ausbildungsvergütung, ist fraglich, ab wann dies gegenüber dem barunterhaltspflichtigen Elternteil bei Minderjährigen zur Hälfte und bei Volljährigen in Gänze zu berücksichtigen ist. |
Beispiel |
Die unterhaltsberechtigte Tochter T nimmt Anfang September eines Jahres eine Ausbildung auf und erhält Ausbildungsvergütung. Diese wird aber erstmalig am 30. September des betreffenden Jahres ausgezahlt. Ihr Anwalt A meint, die Ausbildungsvergütung sei erst ab Oktober des betreffenden Jahres zu berücksichtigen. Zu Recht? |
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: FK 10/2025, S. 165 · ID: 50519308