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EinkommensteuerWertansatz beim Stehenlassen eines Darlehens in der Krise der Gesellschaft

02.02.20221228 Min. Lesedauer IWW

| Das FG Berlin-Brandenburg (4.6.21, 5 K 5188/19; Rev. BFH IX R 21/21, Einspruchsmuster) hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, mit welchem Wertansatz der Gesetzgeber nachträgliche Anschaffungskosten beim Stehenlassen eines Darlehens in der Krise der Gesellschaft im eingefügten § 17 Abs. 2a EStG berücksichtigt wissen möchte. Das FG ist zu der Auffassung gelangt, dass insoweit die bisher in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze in diesem Zusammenhang fortgelten. |

Danach kommt es auch nach jetziger Gesetzeslage in Bezug auf die Berücksichtigung des Darlehens als nachträgliche Anschaffungskosten auf die Höhe der Werthaltigkeit an, die zum Zeitpunkt besteht, in dem der Gesellschafter es mit Rücksicht auf das Gesellschaftsverhältnis nicht abzieht.

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